OTA

Mittendrin, im medizinischen Geschehen

In der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin / zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) wirst du gezielt auf den Operationsdienst vorbereitet. Du betreust deine Patienten vor, während und nach einem operativen Eingriff, wobei dein Einsatzort in der Regel der Operationssaal eines Krankenhauses ist. Als OTA stehen dir jedoch auch weitere Einsatzgebiete zur Auswahl. Denn OTA werden auch für Notfallambulanzen, Endoskopie-Abteilungen, Zentrale-Sterilgut-Versorgungs-Abteilungen (ZSVA) und Ambulante Operations-Zentren gesucht.

Vor den Operationen bereitest du die Patienten auf ihre Eingriffe vor, Du bringst sie in den OP-Bereich und legst alle nötigen medizinischen Instrumente und Geräte bereit. Während des Eingriffs reichst Du den Ärzten das benötigte Instrumentarium und sorgst, als Teil des operierenden Teams, für einen reibungslosen Ablauf. Du nummerierst und bezeichnest entnommene Präparate, unterstützt bei einer notwendigen Umlagerung und hast den Patienten immer genau im Blick.

Eine deiner wichtigsten Aufgaben ist die lückenlose Dokumentation aller Vorgänge, der gebrauchten Instrumente, anwesenden Personen, relevanten Zeiten und sonstiger wichtiger Parameter. Denn dadurch werden Operationen nachvollziehbar und transparent gemacht, was eine optimale Behandlungsqualität sichergestellt.

Zusammengefasst erlernst du mit der Ausbildung zum OTA einen Beruf, indem du täglich Verantwortung trägst und volle Konzentration erforderlich ist. Er wird aufgrund der vielfältigen Fachbereiche aber nie langweilig und Du leistest einen wertvollen Beitrag zum Erfolg deines OP-Teams. 

Die dreijährige Ausbildung findet in Kooperation mit der Karl Borromäus Schule in Bonn statt und startet jährlich zum 01. September.

www.kabo-bonn.de/ausbildung/operationstechnische-assistenz/

  • Du verfügst über einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss, Fachoberschulreife, mittlere Reife). Alternativ über einen Hauptschulabschluss bzw. eine gleichwertige Schulbildung in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen, erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz.
  • Zur besseren Orientierung im Berufsfeld OTA ist es erforderlich, ein einwöchiges Praktikum im OP zu absolvieren. Das Praktikum hilft dir, den Berufsalltag von OTA kennen zu lernen und einen Einblick in die unterschiedlichen Bereiche zu erhalten.
  • Du verfügst über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs.
  • Eine spannende Ausbildung, in der du viel siehst und selbst machen darfst.
  • Eine persönliche Atmosphäre, in der du mit der Zeit jeden kennst.
  • Ein tolles, multiprofessionelles Team, welches dir mit Rat und Tat zur Seite steht
  • Gute Übernahme- und Entwicklungschancen nach dem Abschluss deiner Ausbildung
  • Eine attraktive Ausbildungsvergütung nach den AVR Caritas
  • Karriereperspektiven z.B. als Praxisanleiter/in oder Stationsleitung
  • Regelmäßige Feed- und Reflektionsgespräche
  • Umfassendes Angebot an Mitarbeiterrabatten
  • Maßnahmen zur Prävention und Förderung deiner Gesundheit
  • Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen zum Praxisanleiter und zur Stationsleitung
  • Studium an Fachhochschulen, wie Pflegepädagogik, Pflegemanagement, Pflegewissenschaft und Gesundheitswissenschaft

Deine Vergütung richtet sich nach den AVR Caritas und beträgt:

  ab April 2022
im ersten Ausbildungsjahr 1.190,69 Euro
im zweiten Ausbildungsjahr 1.252,07 Euro
im dritten Ausbildungsjahr 1.353,38 Euro

Des Weiteren erhältst du eine Zulage von 11,11 € brutto nach § 1a der Anlage 7. Dein Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage (5 Tage-Woche).

Auf dem Gelände des Marien-Hospital Euskirchen und der Gesundheits- und Krankenpflegeschule befindet sich unser Appartementhaus. Hier bieten wir dir bei Verfügbarkeit zu einem günstigen Mietpreis eine Wohnmöglichkeit. (Nach Verfügbarkeit) Kürzer und praktischer kann ein Arbeitsweg nicht sein.

  • Persönliches Anschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Vollständige Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse
  • Anerkennung des Schulabschlusses, wenn du den Schulabschluss nicht in Deutschland erworben hast
  • Ggf. Praktikumsbescheinigungen
  • Ggf. Nachweis über einen Berufs- oder Hochschulabschluss
  • Ggf. Nachweis sonstiger Tätigkeiten, z. B. Arbeitszeugnisse

ZEIT FÜR DEN ERSTEN SCHRITT!