Anmeldung und Finanzierung

Aufnahmekriterien

Voraussetzung zur Aufnahme in unser Hospiz ist der Wunsch des betroffenen Menschen zu uns zu kommen. Für die Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekassen ist eine Bestätigung des behandelnden Hausarztes über die Notwendigkeit zur Versorgung in einem stationären Hospiz erforderlich. Eine palliativmedizinische Versorgung in einem stationären Hospiz ist vor allem bei progressiv verlaufenden, nicht heilbaren Krankheitsbildern nötig. Neben fortgeschrittenen Tumorerkrankungen zählen hierzu auch Infektionskrankheiten, chronische Nieren-, Herz-, und Lungenerkrankungen im Endstadium sowie Erkrankungen des Nervensystems mit fortschreitenden Lähmungserscheinungen. Ist eine Versorgung sterbender Menschen zu Hause nicht möglich, ein Krankenhausaufenthalt jedoch nicht notwendig oder gewünscht, kann eine Aufnahme in unser Hospiz erfolgen.

Finanzierung

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2009 sind die betroffenen Menschen von einem Eigenanteil befreit. Der Aufenthalt in unserem Hospiz ist für unsere Bewohner dementsprechend kostenfrei. Die Finanzierung der Hospizversorgung wird zu 95 Prozent von der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse übernommen. Die verbleibenden fünf Prozent der entstehenden Kosten werden durch die Stiftung Marien-Hospital Euskirchen als Träger unseres Hospizes durch Spenden und Eigenmittel aufgebracht.

Spende

Hospizarbeit ist eine Bewegung des Ehrenamtes. Mit Ihrer Zuwendung werden Sie ein Teil der Hospizbewegung. Denn ihre Spende für das Hospiz der Stiftung Marien-Hospital Euskirchen ist eine wesentliche Unterstützung, um diesen friedlichen Ort des Abschiednehmens zu erhalten und den Aufenthalt für unsere Bewohner so angenehm wie möglich gestalten zu können.

Spendenkonto

Hospiz der Stiftung Marien-Hospital Euskirchen, Darlehenskasse Münster
IBAN: DE87 4006 0265 0001 5157 05
BIC: GNODEM 1 DKM
Verwendungszweck: Spende Hospiz