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CHECKLISTE SCHWANGERSCHAFT

ERSTES TRIMESTER

  • Termin in einer/Ihrer gynäkologischen Praxis vereinbaren und alle weiteren Vorsorgetermine abstimmen
  • Einnahme bestehender Medikamente überprüfen/anpassen
  • Auf ausgewogene Ernährung achten
  • Verzicht auf Alkohol und Nikotin
  • Folsäure als Nahrungsergänzungsmittel für die Zeit der Schwangerschaft einnehmen
  • Hebamme suchen: Frühzeitig mit der Auswahl beginnen, da die Kapazitäten der Hebammen begrenzt sind


ZWEITES TRIMESTER

  • Nach der 12. SSW: Information des Arbeitgebers – nur so können die Mutterschutzrichtlinien für Sie umgesetzt werden. Als Schwangere haben Sie besondere Rechte bezüglich Arbeitsschutz, Arbeitszeiten, Kündigungsschutz oder Gehaltsfortzahlungen. Eine Schwangerschaftsbestätigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen können, erhalten Sie in Ihrer gynäkologischen Praxis. 
  • Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen: Sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und acht Wochen nach der Geburt befinden Sie sich im gesetzlichen Mutterschutz. Während dieser Zeit können Sie Mutterschaftsgeld erhalten. Damit das Geld rechtzeitig auf Ihrem Konto ist, müssen Sie neben dem Arbeitgeber auch Ihre Krankenkasse über die Schwangerschaft informieren (wenn Sie gesetzlich versichert sind und in einem Angestelltenverhältnis stehen) und einen Antrag auf Mutterschaftsleistungen stellen.
  • Klinik/Geburtshaus suchen bzw. Hausgeburt (Hebamme) planen
  • Geburtsvorbereitungskurs für das 3. Trimester suchen/anmelden
  • Erstausstattung für das Baby vorbereiten bzw. anschaffen (Kleidung, Hygieneartikel, Kinderzimmereinrichtung, Kinderwagen, Babyschale für das Auto)
  • Erste-Hilfe-Kurs für Babys/Kleinkinder suchen und absolvieren
  • Falls gewünscht Urlaub machen
  • Falls gewünscht Urlaubsantrag für den Vater für die Zeit nach der Geburt einreichen


DRITTES TRIMESTER

  • Elternzeit beantragen: Möchten Sie oder Ihr Partner nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor Beginn (besser früher) darüber in Kenntnis setzen. Hierfür müssen Sie kein spezielles Elternzeit-Formular ausfüllen; eine schriftliche und unterschriebene Mitteilung über Beginn, Dauer und Ausgestaltung ist ausreichend.
  • Elterngeld- und Kindergeld-Antrag vorbereiten: Die Anträge hierfür können Sie zwar erst nach der Geburt des Kindes einreichen, die Formulare können Sie aber schon in der Schwangerschaft vorbereiten. So müssen Sie die Unterlagen nur noch ergänzen und an die zuständigen Stellen abschicken.
  • Kliniktasche packen
  • Teilnahme Geburtsvorbereitungskurs
  • Falls gewünscht: Termin zur geburtsvorbereitenden Akupunktur (Verlinken zur GEBURTSVOREITENDE AKUPUNKTUR) vereinbaren und ab der 36. SSW wahrnehmen
  • Unverheiratete Paare: Sorgerecht/Vaterschaft beim Jugendamt klären
  • Hilfe für die erste Zeit nach der Geburt organisieren (ggf. Antrag Haushaltshilfe)
  • Ggfs. Babysitter auf Standby für Geschwisterkinder organisieren
  • Ggfs. Versorgung von Haustieren während des Klinikaufenthalts abklären
  • Kinderarzt suchen, da U3 direkt im Anschluss folgt
  • Suche nach einer Tagesmutter/Kita/Krippenplatz beginnen

Dieser Beitrag ersetzt keinesfalls die fachliche Beratung und Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt und darf nicht zur eigenständigen medizinischen und/oder psychischen Behandlung verwendet werden.

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