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Aufnahme

Unser stationäres und ganztägig ambulantes Therapie- und Behandlungsangebot richtet sich an Alkohol- und Medikamentenabhängige mit der Bereitschaft zu einer Entwöhnungsbehandlung. Auch Patienten/Innen, die neben der Alkohol- bzw. Medikamentenabhängigkeit, Drogen konsumiert haben und spielsüchtig sind, können aufgenommen werden.

Hingegen empfiehlt sich eine Aufnahme in unserem Haus bei vorwiegender Abhängigkeit von illegalen Drogen nicht. Ausnahmen sind nach einem Vorgespräch (welches bei zurückliegendem Drogenmissbrauch und bei Haftstrafen eine notwendige Voraussetzung für eine mögliche Aufnahme ist) in bestimmten Fällen möglich. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit dem nahe gelegenen Marien-Hospital Euskirchen ist unsere Klinik auch für Patienten/Innen mit behandlungsbedürftigen körperlichen und psychischen Erkrankungen gut geeignet.

In der Regel führt Ihr Weg zu uns über eine Psychosoziale Beratungsstelle.

Manchmal wird die Entwöhnungsbehandlung auch vom Sozialdienst eines Krankenhauses vermittelt. Gemeinsam mit der/dem zuständigen Mitarbeiter/In der Beratungsstelle entscheiden Sie sich dafür, welche Klinik für Sie in Frage kommt. Nachdem der Leistungsträger, also die Rentenversicherung, bzw. Krankenkasse dem Vorschlag der Beratungsstelle zugestimmt hat, kann ein Aufnahmetermin vereinbart werden.

 

Die Schritte im Einzelnen

  • Sie haben ein starkes Alkohol- oder Medikamentenproblem und wollen dies ändern.
  • Sie gehen zu einer Suchtberatungsstelle, zum Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes oder zum betrieblichen Sozialdienst (sofern vorhanden) und klären dort die Notwendigkeit einer stationären oder ganztägig ambulanten Entwöhnungsbehandlung.

Die Beratungsstelle stellt einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Leistungsträger.

  • Sie bekommen einen Aufnahmetermin.
  • Der Aufnahme in unserer Klinik sollte eine Entgiftungsbehandlung vorangegangen sein.

Die stationäre Entgiftungsbehandlung vor der Therapie ist in der Regel notwendig, wenn nicht bereits eine längere Abstinenzphase besteht. Zur Frage, welche Krankenhäuser eine qualifizierte Entgiftungsbehandlung anbieten, können Ihre Psychosoziale Beratungsstelle, bzw. Ihr Hausarzt Auskunft geben. Gerne sind wir bei der Vermittlung eines Entgiftungsplatzes behilflich.

Folgende Ihrer Unterlagen sollten uns vor der Aufnahme vorliegen:

  • Kostenübernahmeerklärung des jeweiligen Versicherungs-, bzw. Sozialhilfeträgers
  • Sozialbericht
  • Bescheinigung des Zahnarztes, dass zur Zeit keine akute Zahnbehandlung erforderlich ist

Klinik
Psychosoziale Behandlung und Rehabilitation St. Martin GmbH

Sternenstraße 1

53881 Euskirchen-Stotzheim

Tel.: 0 22 51 – 94 77 0

Fax: 0 22 51 – 94 77 22

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