Strukturierter Qualitätsbericht
Um der angestrebten Transparenz in der stationären Versorgung Rechnung zu tragen, sind alle Krankenhäuser verpflichtet, erstmals zum 31. August 2005 einen „strukturierten Qualitätsbericht gemäß § 137 SGB V“ zu erstellen und über die Landesverbände der Krankenkassen zu veröffentlichen. Inhalte des Berichts sind einerseits statistische Daten über die Ausstattung und das Leistungsspektrum der Krankenhäuser, andererseits aber auch die Darstellung von Maßnahmen, mit denen die Qualität der erbrachten Leistungen gesichert und verbessert werden soll.
Als leistungs- und qualitätsorientiertes Krankenhaus kommen wir der Forderung nach Transparenz gerne nach. Durch diesen Qualitätsbericht möchten wir das uns bisher von Patienten und Mitarbeitern entgegengebrachte Vertrauen in großem Maße stärken.
<a"startet href="http://www.marien-hospital.com/fileadmin/fileadmin_downloads/Qualit%E4tsbericht_2008.pdf"></a"startet>Qualitätsbericht als PDF zum Download 2010<//a>




