Gesundheits- und Krankenpflegeschule
Voraussetzung für die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin/zum Gesundheits- und Krankenpfleger ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss sowie die gesundheitliche Eignung.
Die 3-jährige Ausbildung umfasst 2300 Stunden Theorie und 2500 Stunden Praxis.
Sie gliedert sich in einen zweijährigen allgemeinen Bereich und den Differenzierungsbereich im 3. Ausbildungsjahr. Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. Oktober.
In der theoretischen Ausbildung werden nach der Lernfeldkonzeption folgende Themenbereiche unterrichtet:
- Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften.
- Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin
- Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften
- Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft
Der theoretische Unterricht wird im Block und an Studientagen durchgeführt.
Die praktische Ausbildung erfolgt in folgenden Fachgebieten:
I. Allgemeiner Bereich
- Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten in den Fachgebieten Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege
- Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung.
II. Differenzierungsbereich
Gesundheits- und Krankenpflege in den Fachgebieten Innere Medizin, Chirurgie, Psychiatrie
Ab dem 2. Ausbildungsjahr müssen gesetzlich vorgeschriebene Nachtwachen unter Anleitung absolviert werden.
Die Ausbildung endet mit der praktischen, schriftlichen und mündlichen staatlichen Prüfung.
Ausbildungsvergütung
1. Ausbildungsjahr 799,06 Euro
2. Ausbildungsjahr 858,57 Euro
3. Ausbildungsjahr 954,44 Euro
Die Vergütung wird ergänzt durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Zulagen für Sonn- und Feiertagsdienste und Nachtwachen.





