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Ambulantes Operieren

Marien-Hospital Euskirchen: Aufklärungsgespräch

Im Rahmen des ambulanten Operierens bietet die chirurgische Abteilung kleinere Eingriffe ohne stationären Aufenthalt an. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Operation ambulant durch- geführt werden kann. Dazu zählt neben körperlicher Gesundheit auch die Möglichkeit der häuslichen Betreuung. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann ein kleinerer chirurgischer Eingriff auch nach Vollnarkose ambulant erfolgen.

Die chirurgische Abteilung bietet u.a. folgende Operationen als ambulanten Eingriff an:

 

  • Arthroskopie und arthrokopische Eingriffe
  • CTS (Karpaltunnelsyndrom)
  • Epicondylitis humeri radialis und ulnaris (nach Homann)
  • Bursektomie (Knie und Ellenbogen)
  • Materialentfernungen nach Osteosynthesen (Kleinere Eingriffe)
  • Osteosynthesen kleinerer Frakturen (Radiusfraktur, Mittelhand- und Fingerfrakturen)
  • Anlage von Port-Systemen zur Chemotherapie
  • Entfernung von Veränderungen der Haut und des Weichteilgewebes (Atherome, Lipome, Steißbeinfisteln usw.)
  • u.v.m.

 

Damit ein ambulanter Eingriff erfolgen kann, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

 

  • Der Patient darf nur leichte Allgemeinerkrankungen aufweisen (ASA II)
  • Der Patient muss gebracht und abgeholt werden können, nur in Ausnahmefällen ist ein Transport mit Taxi oder Krankenwagen möglich.
  • Der Patient muss von Angehörigen in der ersten Nacht und den ersten Stunden betreut werden können. Der Patient sollte nicht alleine zu Hause sein.
  • Das Krankenhaus sollte nicht weiter als 30 Autominuten entfernt sein.
  • Es muss für den Patienten die Möglichkeit gegeben sein, mit einem PKW in den ersten 20 Stunden nach der Operation ins Krankenhaus gebracht werden zu können, falls dies nötig sein sollte.
  • Der Patient muss eine Erkrankung haben, die nach Katalog der Krankenkassen zur ambulanten Operation zugelassen ist.
  • Die Nachbehandlung durch den Hausarzt oder niedergelassenen Chirurgen/Orthopäden muss gewährleistet sein.

 

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, können die o. g. Eingriffe ambulant erfolgen. Dazu wurde ein Ambulantes Zentrum eingerichtet, das über 6 Betten verfügt, in dem Sie auf die Operation warten können, bzw. sich von der Narkose erholen können. Sobald die Nachwirkungen der Narkose abgeklungen sind, können Sie nach Abschlussuntersuchung durch den Chirurgen und den Anästhesisten das Krankenhaus verlassen. Sie bekommen von uns neben einem Kurzbrief an den weiterbehandelnden Kollegen auch eine Schmerzmedikation für die Zeit bis zum ersten folgenden Arztbesuch, eine Krankmeldung sowie Informationen über das Verhalten nach der Operation. Erfolgt die Operation an einem Freitag, so sollten Sie sich entweder bei Ihrem Hausarzt am Samstag vorstellen oder, falls dieser samstags nicht erreichbar ist, in unserer chirurgischen Ambulanz.

 

Grundsätzlich ist es vor jeder ambulanten Operation erforderlich, dass Sie in einer unserer Sprechstunden von einem Facharzt untersucht worden sind. Die Termine sind bei den Sprechstunden zu erfahren.

 

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellen Sie sich bitte Mo-Fr von 13-15 Uhr im ambulanten Zentrum zur Voruntersuchung und Aufklärung durch Chirurg und Anästhesist vor. Benötigt werden neben einer aktuellen Blutuntersuchung (nicht älter als eine Woche) bei Patienten älter als 30 Jahre ein Röntgenbild des Brustkorbes (bei Patienten über 50 Jahre). Ein aktuelles EKG ist bei allen Patienten über 40 Jahre erforderlich.

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Chefarzt

Prof. Dr. med.
Hans Schwering

       

Leitende Oberärztin:

Dr. med. Alessandra Steffen

     

Leitende Abteilungsärzte Gefäßchirurgie:

Dr. med. Bernhard Kiemen

Dr. med. Wieslaw Burzec

           

Oberärzte:

Dr. med. Guido Axer

Dr. med. Vanessa Lehnertz

Dr. med Tibor Jacobs

Dr. med. Ilja Windrath

Dr. med. Christoph Fier

     

Termine nach Vereinbarung:

Sekretariat: Claudia Schmitz

Tel.: 0 22 51 - 90 13 71

Fax: 0 22 51 - 90 29 50

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