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Wahlleistungen

Gerne können Sie zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen so genannte Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Es gibt die Möglichkeit eine sogenannte "Wahlleistungsvereinbarung Arzt" sowie eine Vereinbarung für die Unterkunft 1-Bett- und 2-Bettzimmer abzuschließen.

 

Die "Wahlleistung Arzt" wird von liquidationsberechtigten Chefärzten bzw. deren Stellvertretern erbracht. Bitte beachten Sie, dass bei der Wahl dieser besonderen ärztlichen Behandlung alle zur Mitbehandlung hinzugezogenen Chefärzte (z.B. Anästhesisten, Radiologen oder fremde Untersuchungsstellen usw.) berechtigt sind, ihre ärztlichen Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen.

 

Die Leistungen der von Ihnen gewünschten "Wahlleistung Arzt" wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. Diese Rechnung können Sie bei entsprechender Absicherung durch Ihre private Krankenversicherung dort einreichen.

 

Die Kosten der Wahlleistung Unterkunft werden entweder mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder direkt mit Ihnen abgerechnet.

 

Wir bemühen uns, Ihren Wünschen auf ein 1-Bett- bzw. 2-Bettzimmer zu entsprechen. Bitte haben Sie Verständnis, dass in Einzelfällen die Kapazitäten der Stationen begrenzt sind oder aus medizinischen Gründen andere Patienten entsprechend untergebracht werden müssen.

 

Entgelte

Ihre stationäre Behandlung wird nicht mehr nach der Anzahl der Tage berechnet (Ausnahme Abteilung für klinische  Psychiatrie und Psychosomatik und  Paliativmedizin). Die Leistungen werden mit einer Fallpauschale vergütet. Besonders aufwändige Leistungen (z. B. Implantate, Arzeimittel etc.) können ergänzend mit einem Zusatzentgelt berechnet werden.

Am Ende Ihres stationären Aufenthaltes wird die Fallpauschale in Abhängigkeit von der Diagnose und den während der Behandlung erbrachten diagnostischen und therapeutischen Leistungen berechnet.



Was Sie bitte für Ihren stationären Aufenthalt mitbringen sollten

 

Dokumente

  • Einweisungsschein
  • Krankenversicherungskarte, auch von Ihrer privaten Krankenversicherung (wenn diese vorliegt)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Medikamentenausweis, Impfpass, vorliegende Befunde, Arztbriefe

 

Arzneimittel

  • Alle Medikamente, die Sie in der letzten Zeit eingenommen haben

 

Persönliches Gepäck

  • Toilettenartikel
  • Schlafanzug bzw. Nachthemd
  • Bademantel
  • Trainingsanzug
  • Handtücher
  • Hausschuhe
  • persönliche Gegenstände, wie z. B. Brille, Gehstock, Hörgerät, Lektüre, Schreibstift und etwas Geld

 

Wertsachen

Bitte keine größeren Geldbeträge, Schmuck oder andere Wertgegenstände mitbringen. Bei Verlust kann das Marien-Hospital keine Haftung übernehmen.

 

Sie haben aber die Möglichkeit, Wertgegenstände in einem Tresor in der Patientenaufnahme zu hinterlegen. Bitte fragen Sie hierzu die Pflegekräfte Ihrer Station oder die Mitarbeiterinnen der Patientenaufnahme.

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Patientenverwaltung

Sabine Spilles

 - Leitung Patientenverwaltung

Tel.: 0 22 51 - 90 11 77

Fax: 0 22 51 - 90 10 90

Email


Marien-Hospital Euskirchen: Wahlleistungszimmer
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