Anmeldung und Entlassung
Aufnahme
Steht Ihnen ein stationärer Krankenhausaufenthalt bevor? Nachfolgend geben wir Ihnen einige Hinweise, damit Sie sich auf Ihren Aufenthalt in unserem Hause vorbereiten können.
Bevor Sie sich auf Ihre Station begeben, sind noch einige Aufnahmeformalitäten erforderlich. Dabei helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Patientenaufnahme gerne weiter. Für den Aufnahmevorgang werden Ihre persönlichen Daten erhoben, wobei die Datenschutzbestimmungen selbstverständlich eingehalten werden. In dem Behandlungsvertrag, der von Ihnen zu unterzeichnen ist, werden Sie hierüber informiert. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Krankenversicherungskarte mit.
Eigenbeteiligung
Alle gesetzlich Krankenversicherte über 18 Jahren sind 10 € Eigenbeteiligung pro Tag - einschließlich des Entlassungstages - für maximal 28 pro Jahr zu leisten. Die Eigenbeteiligung können Sie am Entlassungstag in der Patientenaufnahme bzw. am Empfang in bar oder mit EC-Karte begleichen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Betrag per Überweisungsträger auf unser Konto zu überweisen. Sollten Sie von Zuzahlungen wie der Eigenbeteiligung von Ihrer Krankenkasse befreit sein, so zeigen Sie bitte Ihre Befreiungskarte in der Patientenaufnahme vor.
Leistungen des Krankenhauses
Leistungen im Krankenhaus werden nach allgemeinen Krankenhausleistungen und Wahlleistungen unterschieden.
Allgemeine Krankenhausleistungen sind Leistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung notwendig sind. Diese Leistungen werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstatt.
Wahlleistungen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Leistungen. Es gibt die Möglichkeit eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung Arzt sowie eine Vereinbarung für die Unterkunft 1-Bett-, 2-Bettzimmer und Suite zu schließen.
Für die Kosten der Wahlleistung Unterkunft kommt entweder Ihre private Krankenver-
sicherung auf oder diese Leistungen werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Die Wahlleistung Arzt wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. Diese Rechnung können Sie bei entsprechender Absicherung durch Ihre private Krankenversicherung dort einreichen.




