Institutsambulanz
Bei gegebener Indikation ist eine ambulante Behandlung nach den Modalitäten des § 118 SGB V im Rahmen unserer Institutsambulanz möglich. Sie kann nur erfolgen, wenn eine adäquate Behandlung durch einen niedergelassenen Facharzt aufgrund der Art, Schwere oder Dauer der Erkrankung oder aus anderen Gründen, z.B. wegen zu großer Entfernung zu geeigneten Ärzten, nicht möglich ist. Eine Behandlung ist dabei nicht auf spezielle Diagnosen beschränkt.
Als Behandlungsvoraussetzung ist eine Überweisung des Hausarztes oder eines Facharztes erforderlich. Die Institutsambulanz wird von dem Ärzteteam der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Marien-Hospitals kollegial unter der Leitung des Chefarztes geführt. Es soll dabei die Behandlungskontinuität weitestgehend gewahrt bleiben.

